Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des ersten Elternabends einer neuen Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtern. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, in den Schulräumen stattfinden.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Sie unterrichten den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Schuljahr 2020/21
Schulelternbeirat
Vorsitzender: Frau Mallia
Stellverteterin: Frau Sommerhage
Klassenelternbeirat
Vorklasse: n.n.
Klasse 1a: n.n.
Klasse 1b: n.n.
Klasse 2a: Frau Lange, Frau Scheele
Klasse 2b: Frau Sommerhage, Frau Bunse
Klasse 3a: Frau Novruzov, Herr Hartmann
Klasse 3b: Herr Guske, Frau Rettberg
Klasse 4a: Frau Mallia, Frau Glase
Klasse 4b: Frau Oxe, Frau Weiß