Elternbeirat

Klassenelternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des ersten Elternabends einer neuen Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtern. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, in den Schulräumen stattfinden.

Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Sie unterrichten den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.

Schuljahr 2023/24

Schulelternbeirat

Vorsitzender: Frau Feldhoff
Stellverteterin: Frau Clemens

Klassenelternbeirat

Klasse 1a: Frau Tanzmann, Frau Müller
Klasse 1b: Frau Stricker, Frau Wildeis

Klasse 2a: Frau Weiss, Herr Streck
Klasse 2b: Frau Köhler-Briehl, Frau Schütte

Klasse 3a: Frau Clemens, Frau Feldhoff
Klasse 3b: Frau Wachenfeld, Frau Schinzel

Klasse 4a: Herr Schulte, Herr Boos
Klasse 4b: Frau Rosenthal, Frau Kunold

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